Erschließung des Neubaugebietes
"Steinerne Brücke"
in der Stadt Wirges

Allgemeines:

Das Neubaugebiet "Steinerne Brücke" in der Stadt Wirges liegt im östlichen Teil des Stadtgebietes an der Kreisstraße 145.

Hier stehen insgesamt 35 Bauplätze in Top-Lage (3 Min. bis A3/ICE-Bahnhof Montabaur) für eine Wohnbebauung zur Verfügung.
 

Die Realisierung des Bebauungsplanes erfolgte durch die Erschließungsgesellschaft mbH A. Hübinger als Investor. Diese hat das Gelände erworben und führt die Erschließungsmaßnahmen (Straßenbau, Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbegleitgrün u.a.) durch. Die Erschließung des Neubaugebietes "Steinerne Brücke" erfolgt über die geplante "Ostumgehung Wirges". Zur K 145 und zur "Ostumgehung Wirges" hin wird der Abstand der Baugrenze 15,00 m betragen, wovon 5,00 m als private Grünfläche ausgewiesen werden. Zu den Vorflutern "Unterbach" und "Krümmelbach" hin wird der Abstand der Baugrenze 10,00 m betragen. Dieser Streifen wird vollständig begrünt (private Grünfläche). Das allgemeine Wohngebiet wird durch eine von den Verbandsgemeindewerken Wirges genutzte Fläche (unterirdisches Regenrückhaltebecken - Fläche ist vollständig begrünt und eingezäunt) in zwei unterschiedlich große Bereiche unterteilt. Der erste, kleinere Bereich von 6 Grundstücken wird durch eine Stichstraße erschlossen. Diese Straße endet in einer Aufweitung, die als Wendemöglichkeit dient. Die Grundstücke in dem zweiten, größeren Bereich liegen um eine Ringstraße angeordnet bzw. im Inneren dieses Rings. Zwei weitere werden mittels eines ca. 23 m langem, von der Ringstraße ausgehendem Stichweg erschlossen. Die beiden Grundstücke im als Mischgebiet vorgesehenen Bereich des Neubaugebietes werden über die Anbindung an die "Ostumgehung Wirges" erschlossen.

Verkehrsflächen / Ver- und Entsorgungsanlagen:

Wirges wird überregional durch die Landesstraßen 313 und 300 erschlossen. Das Neubaugebiet "Steinerne Brücke" wird verkehrsmäßig von der geplanten "Ostumgehung Wirges" erschlossen. Die Haupt-Erschließungsstraße wird in einer Breite von 6,50 m angelegt. Lediglich der zur Erschließung zweier Grundstücke erforderliche Stichweg wird in 5,00 m Breite verwirklicht. Die Verkehrsflächen werden als Mischverkehrsflächen in verkehrsberuhigter Form ausgebaut. Dies beinhaltet bauliche Maßnahmen wie z.B. Schwellen, Überhöhungen oder Pflanzbeete. Der Anbindungsbereich an die "Ostumgehung Wirges" erhält eine 6,50 m breite Fahrbahn. Diese wird im Einmündungsbereich aufgeweitet, um ein störungsfreies Ein- und Ausfahren zu ermöglichen. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Schmutzwässer werden der Kläranlage "Aubach" (an der L 313 in Richtung Montabaur-Eschelbach gelegen) zugeführt. Die Regenwässer werden in den Vorfluter "Unterbach" bzw. in den "Krümmelbach" abgeführt. Da durch die vorgesehene Erschließung und Bebauung Landflächen versiegelt werden kann das anfallende Niederschlagswasser nicht mehr in dem Maße wie bisher versickern. Daher wäre die Versickerung bzw. Rückhaltung (Zisterne) von Regenwasser auf den Grundstücken zu begrüßen. Mit diesen Maßnahmen könnte die Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes gemindert und mit dem Naturgut Wasser sparsam umgegangen werden. Die Wasserversorgung erfolgt mittels Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der Verbandsgemeindewerke Wirges.

Verschiedenes:

Die das Plangebiet überspannende Hochspannungs-Freileitung der KEVAG, Koblenz beeinträchtigt teilweise die bauliche Ausnutzbarkeit der neu zu schaffenden Baugrundstücke. Daher ist eine Verkabelung vorgesehen, wodurch der Wohnwert innerhalb des Neubaugebietes wesentlich gesteigert werden kann.

Bei dem Neubaugebiet handelt es sich um ein allgemeines Wohn-gebiet (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in An-passung an die bereits bestehende Bebauung in der Umgebung der geplanten Maßnahme.
Für den Bereich zweier Grundstücke am süd-westlichen Rand des Geltungsbereiches wurde im Zuge des Bestandsschutzes die bauliche Nutzung als Mischgebiet (MI) gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt. Auf diesen Grundstücken sind bereits Gebäude zweier Gewerbebetriebe vorhanden.

Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich insbesondere nach der vorhandenen Bebauung. Die Grund- und Geschossflächenzahlen orientieren sich am zulässigen Höchstmaß der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO, um eine städtebauliche Einbindung in das eher ländliche Ortsgefüge zu erreichen.

Sie betragen im allgemeinen Wohngebiet: GRZ = 0,4 ; GFZ = 0,8 0 0 00000000000000000 und im Mischgebiet: GRZ = 0,6 ; GFZ = 1,2.


Die Zahl der Vollgeschosse wird auf II begrenzt, um sowohl die Nachbargrundstücke vor übermäßiger Bebauung als auch das Orts- und Landschaftsbild zu schützen.
Aus diesem Grunde sind auch nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

 

Alle weiteren Bestimmungen des Bebauungsplanes sind aus den Textfestsetzungen ersichtlich.



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